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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19   

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https://dejure.org/2019,49297
AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19 (https://dejure.org/2019,49297)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2019 - 2 AGH 1/19 (https://dejure.org/2019,49297)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2019 - 2 AGH 1/19 (https://dejure.org/2019,49297)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - 24 U 171/18

    Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Demgemäß war der Rechtsanwalt zur Unterrichtung des Mandanten und der zeitnahen Auszahlung gemäß § 43a V BRAO i.V.m. § 4 BORA berufsrechtlich verpflichtet (OLG F, Beschluss v. 15.5.2019, 24 U 171/18, BeckRS 2019, 11282 [Rz. 18]).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Im Rahmen seiner berufsrechtlichen Pflichten aus §§ 667, 271 I BGB, 43a V S. 2 BRAO ist ein Rechtsanwalt gehalten, über Fremdgelder unverzüglich gegenüber dem Mandanten abzurechnen und diese an ihn auszuzahlen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2005, IX ZR 139/04, [Rz. 24ff.]).
  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Im Anwendungsbereich von § 115b BRAO ist zwar zwingend zu berücksichtigen, dass nur der disziplinare Überhang die zusätzliche berufsrechtliche Sanktion rechtfertigt und deshalb bei der Bemessung der Maßnahme eine erfolgte Sanktion berücksichtigt werden muss (Reelsen in Feuerich/Weyland, a.a.O., Rn. 19, 30), hier ist indes ein solcher Überhang selbst dann gegeben, wenn man eine Einstellung unter Auflagen gem. § 153a II StPO als anderweitige Ahndung ansehen möchte (so AGH Hamburg, Urteil v. 16.2.2009, I EVY 6/08, BeckRS 2009, 26806; a.A. Dittmann in Henssler/Prütting, a.a.O., § 115b Rn. 7).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Auf die für die strafrechtliche Würdigung gem. § 266 StGB bedeutende Frage, ob eine Vermögensgefährdung ausscheidet, wenn der Täter zum Ersatz des Geldes ständig eigene Mittel bereithält, kommt es dann nicht an, weil in der Nichtverfügbarkeit der Unterhaltsbeträge für den Mandanten bereits ein vollendeter Vermögensnachteil liegen kann (OLG Köln, Beschluss v. 9.1.1998, Az. Ss 670/97 - 260, BeckRS 1998, 13457), so dass sogar eine berechtigte und wirksame Aufrechnung mit Gebühren-forderungen, die erst mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung möglich ist, nicht zurück wirkt und eine Verwirklichung des Treubruchstatbestands nicht nachträglich entfallen lässt (KG, AnwBl. 2007, 867, 868).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 32 W 1/13

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Nach der Rechtsprechung zu § 121 BGB, der eine "Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern regelt, werden als Obergrenze 2 Wochen angesehen (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 1990, 26 U 21/89; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2013, I-32 W 1/13, [Rz. 13]).
  • BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standes-verfehlungen mit milderen Maßnahmen begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 21/89

    Handwerksrolle: Ist Nichteintragung ein Kündigungsgrund?

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Nach der Rechtsprechung zu § 121 BGB, der eine "Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern regelt, werden als Obergrenze 2 Wochen angesehen (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 1990, 26 U 21/89; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2013, I-32 W 1/13, [Rz. 13]).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 2 AGH 21/11
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Im Anschluss daran ist zu fragen, welche Maßnahme erforderlich ist, um zu erreichen, dass der Rechtsanwalt künftig seinen beruflichen Pflichten nachkommen wird und von ihm keine weiteren Gefahren für das rechtssuchende Publikum und die Rechtspflege mehr ausgehen (Senat, Urteil v. 2.3.2012, Az. 2 AGH 21/11, BeckRS 2013, 01051; Henssler/Prütting, BRAO § 114, Rn. 5; Reelsen in Feuerich/Weyland, a.a.O., § 114, Rn. 42).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

  • OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue; Treuepflichten eines

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 2/22

    Verhängung von Maßnahmen der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft

    Denn nach ständiger Senatsrechtsprechung hat bei Gutschriften auf einem Kanzleikonto eines Einzelanwalts die "unverzügliche" Weiterleitung von Fremdgeldern innerhalb eines Zeitraumes von ca. einer Woche, höchstens drei Wochen zu erfolgen (vgl. z.B. Senat, Urteil vom 01.03.2019 zu 2 AGH 15/18, BeckRS 2019, 14759 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.09.2019 zu 2 AGH 1/19, juris), d.h. nach Gutschriften am 20.12.2015 (I ) bzw. am 04.05.2018 (D) spätestens am 20.01.2016 bzw. am 25.05.2018, wohingegen die Zahlungen - wie oben bereits ausgeführt - jeweils erst mehrere Jahre später erfolgten.
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